GrafikDesign: Tipps & Ideen

Vorsicht im Online-Handel: Erneute Änderung des Widerrufsrechtes

„Schon wieder“ – mag sich der eine oder andere jetzt denken. Denn erst im Jahr 2010 erfolgte die letzte und umfangreiche Änderung des Widerrufs­rechtes.

Internetrecht, eShopsDie erneute Überarbeitung war jedoch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geboten. Dieser hat fest-
gestellt (Az.: c4 89/07), dass die bisherige Regelung der Wertersatz-
vorschriften
in Deutschland teilweise gemeinschafts­rechtswidrig ist. Diese Vorschriften regeln den Wertersatz des Verbrauchers bei bestimmungsge-
mäßer Ingebrauchnahme des Kauf-
gegenstandes und sind nach Ansicht des EuGH zu weit gefasst.

Betroffene Normen der Überarbeitung sind §§ 357 Abs. 3 und 312e BGB. Diese regeln den Wertersatz seitens des Käufers bei Verschlechterung der Kaufsache durch einen, über die normale Ingebrauchnahmehinausgehenden, Gebrauch unter der Voraussetzung der Belehrung durch den Verkäufer.

Für den eCommerce bedeutet dies, dass eine rechtsfehlerhafte oder unterlassene Widerrufserklärung nicht nur, wie gehabt, eine Abmahngefahr darstellt. Vielmehr kann grundsätzlich nur dann ein etwaiger Wertersatz gefordert werden, wenn der Verbraucher über diese Rechtsfolge in Kenntnis gesetzt wird. Eine solche Infor-
mation findet sich jedoch nicht in den bisherigen Widerrufsbelehrungen.

Aktuell hat der Gesetzgeber jedoch einen Übergangszeitraum geschaffen, in dem die alte Widerrufsbelehrung verwendet werden kann. Spätestens mit Ablauf dieser Übergangsfrist am 4. Nov. 2011 ist zu befürchten, dass sich erneut spezialisierte Unternehmen auf die Suche nach rechtsfehlerhaften Widerrufsbelehrungen machen um diese abzumahnen. Dadurch entsteht ein hohes Kostenrisiko und nicht zuletzt eine nervliche Belastung.

Es ist anzuraten, die Widerrufs- und Rückgabebelehrung schon jetzt ent-
sprechend anzupassen
(verwenden Sie jedoch nicht zwei Widerrufsbelehrungen gleichzeitig!). Grundsätzlich empfiehlt sich ebenfalls eine regelmäßige Über-
prüfung der Rechtssicherheit der verwendeten Muster nebst den AGB.

Ich empfehle, sich diesbezüglich anwaltlichen Rat zu suchen.

Autor: Colin Haase | www.ra-colinhaase.de

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..